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Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz, das am 01. Juli 2023 in Deutschland in Kraft getreten ist, hat das primäre Ziel, Personen zu schützen, die rechtswidrige Handlungen innerhalb von Organisationen oder Unternehmen melden – diese Personen werden oft als „Whistleblower“ oder „Hinweisgeber“ bezeichnet.

Im Zentrum dieses Gesetzes stehen der Schutz von Hinweisgebern sowie die Sicherstellung ihrer Anonymität, falls diese sich dafür entscheiden. Es ermöglicht den Hinweisgebenden, Missstände ohne Angst vor Vergeltung zu melden, und fördert dadurch Transparenz und Rechenschaftspflicht in Unternehmen und Organisationen. Das Gesetz sieht auch die Einrichtung von sicheren Meldewegen und -systemen vor, sowohl innerhalb der Organisationen als auch durch unabhängige externe Stellen. In diesem Zusammenhang hat MEVA eine unabhängige Meldestelle eingerichtet, die über unseren Dienstleister ZIEFLE UNGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB betrieben wird. 

Hinweisgeber kann jede Person sein, die bei der MEVA Schalungs-Systeme GmbH als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiterin bzw. freier Mitarbeiter tätig ist.

Sie erreichen die interne Meldestelle entweder über das digitale Hinweisgebersystem oder über die Hinweisgeber-Hotline. Bitte beachten Sie, dass eine anonyme Abgabe von Hinweisen nur über das digitale Hinweisgebersystem möglich ist.

  1. Das digitale Hinweisgebersystem erreichen Sie jederzeit unter https://ziefle.reporting-channel.com. Bitte klicken Sie auf den Button „Einen Bericht abgeben“ und folgen Sie den dortigen Instruktionen.
  2. Alternativ können Sie die Hinweisgeber-Hotline unter der Telefonnummer +49 7441 910033 kontaktieren (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Nennen Sie bitte das Stichwort „Hinweisgebersystem“ und das Unternehmen, für das Sie tätig sind, und folgen Sie den Instruktionen Ihres Gesprächspartners.

Die Vertraulichkeit der Hinweise und der Schutz der Identität gegenüber der Geschäftsleitung, Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen werden von der internen Meldestelle jederzeit gewährleistet. Bitte beachten Sie, dass eine anonyme Abgabe von Hinweisen nur über das digitale Hinweisgebersystem möglich ist. Die Vertraulichkeit der Hinweise und der Schutz der Identität gegenüber der Geschäftsleitung, Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen werden von der internen Meldestelle jederzeit gewährleistet. 

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